Gefährdung und Schutz im Landkreis Eichstätt

Theorien der Populationsdynamik


Man kann grob zwei Arten des Wachstums einer Population unterscheiden. In der ersten Gruppe wächst die Population unabhängig von der Populationsdichte, die Individuenzahl steigt exponentiell an. Wichtigster Faktor in der dieses Wachstum beschreibenden mathematischen Formel ist der Wachstumsfaktor r ("intrinsic growing rate").

In der zweiten Gruppe dagegen nimmt das Populationswachstum umso stärker ab, je höher die Populationsdichte wird. Das Niveau, auf dem das Wachstum stoppt und ein stabiles Gleichgewicht erreicht, wird als "carrying capacity" bezeichnet. Gemeint ist damit die Aufnahmefähigkeit eines Biotops, dessen maximale Individuendichte K ("capacity") der wesentliche Faktor für das Populationswachstum ist.

Grundsätzlich verfolgt jede Art die eine oder andere Wachstumsstrategie. Entsprechend den oben genannten bestimmenden Variablen spricht man daher von r- bzw. K-Strategen. Diese Einteilung hat nicht nur theoretische Bedeutung. Es sind artspezifische, biologisch-ökologische Zusammenhänge, die dazu führen, dass eine Art dem einen oder anderen Modell zuzuordnen ist. Für den Naturschutz ergeben sich hieraus zahlreiche Bedingungen, ohne deren Einhaltung ein effizienter Artenschutz nicht umgesetzt werden kann.

Nachfolgende Tabelle (in veränderter Form entnommen aus H.J. Weidemann, "Tagfalter", Band 1, 1. Auflage, S. 42) soll die Merkmale von und die Unterschiede zwischen r- und K-Strategen verdeutlichen:

r-Strategen K-Strategen
Vermehrungsrate hoch eher niedrig
Generationen/Jahr mehrere meist nur eine
Raupenentwicklung schnell langsam oder periodisch
Nahrungsbedarf der Raupe groß niedrig oder periodisch
Faltermobilität vagabundierend meist standorttreu
Biotop-Typ kurzlebige Biotope mit rascher Sukzession, oft artenarm; Störstellen dauerhafte Lebensräume, artenreiche Biozönosen; oft komplizierte Entwicklung bzw. Wechselbeziehungen zu anderen Arten
Populationsdichte Pioniercharakter: stark schwankend, die maximale Aufnahmekapazität kann überschritten werden, intraspezifische Konkurrenz durch Erschöpfung der Nahrungsquelle zum Aussterben führen relativ stabil
Beispiele Schwalbenschwanz
"Brennnesselfalter"
Apollofalter
Ameisenbläulinge

Folgerungen für den Naturschutz:

Ihre Anpassungsfähigkeit, die hohe Vermehrungsrate und die vagabundierende Lebensweise helfen den r-Strategen, sich die in unserer Kulturlandschaft schnell und häufig wechselnden Lebensräume rasch zu erschließen. Arten, die diesem Typ der Populationsdynamik angehören, sind daher meist weit weniger in ihrem Bestand bedroht als K-Strategen. Für letztere wirkt sich ihre ökologische Verflechtung in speziellen und störanfälligen Biotopen gerade in unserer Zeit der industriellen Landnutzung oft verheerend aus. Sie können negativen Biotopveränderungen nicht ausweichen, die Populationen brechen zusammen. Gerade diesem Umstand wird jedoch durch das "moderne" Naturschutzgesetz in keinster Weise Rechnung getragen.

So heißt es in § 20f, Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes: "Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Fall, dass die Handlungen bei der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung ... vorgenommen werden." Der Absatz 1 verbietet hierbei den Fang, die Entnahme oder die Tötung geschützter Arten sowie die Schädigung ihrer Lebensräume, deren Störung durch bloßes Aufsuchen, Filmen oder Fotografieren. Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei entsprechenden Interessenskonflikten der Artenschutz weit hinter wirtschaftliche Belange gestellt wird. Während der biologisch interessierte Privatmann auch bei gewissenhaft vorbereiteten und ausgeübten Fotoaufnahmen kriminalisiert wird und bei Entnahme einzelner Individuen mit hohen Geldstrafen rechnen muss, können sich Kommunen z.B. mit der Ausweisung von Bau- oder Gewerbegebieten problemlos über die Belange des Artenschutzes hinwegsetzen und dadurch über die Zerstörung von Biotopen ungestraft Tausende von Individuen hinwegraffen. Zur Umsetzung eines effektiven Artenschutzes muss diese Diskrepanz zwischen unbedingtem Individuenschutz und deutlich eingeschränktem Biotopschutz in jedem speziellen Einzelfall, besser jedoch generell durch Rechtsverordnung überwunden werden!


ein Beitrag von Andreas Haller, Ingolstadt (erstellt am 15.08.2001)